Scheidungskosten

Der Scheidungsprozess – Was sollte man beachten?

Eine Scheidung kann teuer werden, vor allem, wenn viele Streitpunkte vorhanden sind. Die Scheidungskosten hängen vom „Streitwert“ ab und von der Dauer und dem Ablauf der Scheidung.

Jede Scheidung verläuft auf andere Art und Weise

Die Scheidungskosten kann man nicht pauschal benennen. Sie hängen vom Einzelfall ab und eine pauschale Kostenabschätzung ist nicht möglich. Beispielsweise kostet eine Scheidung, bei der ein gemeinsames Haus gebaut wurde, das in etwa 240000 Euro wert ist, in etwa 5000 Euro. Eine Scheidung, bei der es um viel weniger geht, kann auch nur 1000 Euro kosten. Der Einzelfall zeigt, wie hoch die Kosten ausfallen. Das Einreichen des Scheidungsantrages ist der Beginn der Scheidung. Das Familiengericht stellt dann diesen Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Dieser kann entweder ablehnen oder zustimmen. Wenn er ablehnt, erfolgt die Scheidung in Deutschland dennoch nach drei Jahren der Trennung.

Scheidungskosten und weitere kontroversen

Wer viele strittige Punkte in seiner Scheidung enthalten hat, der muss mit höheren Kosten rechnen. Eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger. Hier ist alles geregelt zwischen den Eheleuten und es muss nur noch der Versorgungsausgleich stattfinden. Dieser wird vom Familiengericht beschlossen. In einem nicht strittigen Fall, genügt in der Regel ein Rechtsanwalt. Das senkt die Kosten enorm. Bei vielen Streitigkeiten jedoch, braucht jeder Ehepartner einen Anwalt und die Kosten für die Scheidung steigen dementsprechend hoch an. Sobald Unstimmigkeiten entstehen bezüglich der Scheidungsfolgesachen, werden zwei Anwälte benötigt.

Einvernehmliche Scheidung

Eine klassische Scheidung dauert in etwa 10 bis 15 Minuten und wird von einem Scheidungsrichter verkündet. Allgemein gilt, dass eine Ehe auf Lebzeiten geschlossen wird vor dem Gesetz und erst mit dem Tod eines Ehepartners endet. Zu Lebzeiten kann nur durch eine Scheidung diese Ehe richterlich geschieden werden. Dabei ist es Voraussetzung vor dem Gesetz, dass die Ehe gescheitert ist. Es besteht keine weitere Lebensgemeinschaft mehr.
Der Rechtsanwalt muss bei der Scheidung diesen Sachverhalt genau darstellen und zeigen, dass die Voraussetzungen für den Scheidungsantrag gegeben sind.
Der genaue Zeitpunkt der Trennung wird im Scheidungsantrag mitgeteilt und der Richter darf erst dann eine Scheidung aussprechen, wenn das Paar mindestens drei Jahre getrennt gelebt hat. Eine Scheidung ist immer ein vom Gesetzgeber detailliert vorgegebenes Verfahren. Hier ist alles genau geregelt und der Ablauf einer Scheidung ist vorgegeben gesetzlich. Die Ehepartner können hier nur bedingt Einfluss darauf nehmen. Im Idealfall werden auch die Scheidungsfolgen vereinbart. Diese Vereinbarung nennt sich „Scheidungsfolgevereinbarung„. Hier werden alle noch strittigen Fragen geregelt. Denn jeder Streit verzögert auch die Scheidung selbst und erhöht die Scheidungskosten. Grundsätzlich gilt, je mehr sich ein Paar einigen kann, eine einvernehmliche Scheidung zu unternehmen, je günstiger wird die Scheidung.